Verkaufsbedingungen der logarithmo GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich
1.1 Die Verkaufsbedingungen der logarithmo GmbH & Co. KG (im Folgenden „Dienstleister“ genannt) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister hat ausdrücklich und schriftlich der Geltung abweichender Bedingungen zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis entgegenstehender oder von den eigenen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos durchführt.
1.2 Die Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Durch Bestellung des Kunden, spätestens aber durch Annahme der Dienstleistung, werden diese Verkaufsbedingungen vom Kunden anerkannt.
1.3 Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern.
2. Angebot / Auftragsbestätigung
2.1 Angebote des Dienstleisters sind stets unverbindlich. Eine Bestellung des Kunden, die rechtlich als Angebot zu qualifizieren ist, gilt erst dann als angenommen, wenn sie vom Dienstleister innerhalb von vier Wochen schriftlich bestätigt wird. Spätestens kommt der Vertrag mit Erbringung der bestellten Dienstleistung zustande.
2.2 Änderungen und sonstige Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Dienstleister schriftlich bestätigt werden.
2.3 Soweit der Kunde individuelle Kostenvoranschläge verlangt, sind diese vergütungspflichtig. Wird die Wirksamkeit des geschlossenen Vertrages aus irgendeinem Rechtsgrund beseitigt, bleibt die Vergütungspflicht für den Kostenvoranschlag bestehen.
2.4 Die in den Angeboten enthaltenen Spezifikationen, Algorithmen, Funktionalitäten, Designs, User-Interfaces, Prototypen etc. sind nur ungefähre Angaben und stellen keine Beschaffenheitsmerkmale dar. Der Dienstleister ist berechtigt, von den Beschreibungen im Angebot abzuweichen, sofern diese Abweichungen nicht grundlegender oder wesentlicher Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht wesentlich eingeschränkt wird.
3. Dienstleistung
3.1 Der Dienstleister bietet insbesondere die folgenden Dienstleistungen an: die Ausführung von Software-Diensten, die Umwandlung von bereitgestellter Software-Komponenten zu ausführbaren Software-Diensten, die Bereitstellung einer Plattform zum Zugriff auf ausführbare Software-Dienste, sowie Beratung, Support und Software-Entwicklung.
3.2 Der Dienstleister bietet die Ausführung von einzelnen Software-Diensten („Apps“t), welche auf mathematischen und datenverarbeitenden Verfahren beruhen und in der Regel einem Input-Output-Modell folgen. In der Regel müssen dabei Eingangsdaten durch den Kunden bereitgestellt werden, danach erfolgt eine automatisierte Ausführung von datenverarbei- tenden Schritten durch den Software-Dienst, woraufhin der Kunde wiederum Ausgaben (Ergebnisse) erhält. Die Bereitstel- lung der Eingangsdaten muss entsprechend eines vom Dienstleister definierten Formats erfolgen. Der Kunde ist verant- wortlich für die Bereitstelung von geeignet formatierten, vollständigen, plausiblen und berechenbaren Daten. Die Ausfüh- rung der Software-Dienste kann auf den lokalen Servern des Dienstleisters, auf Servern von Drittanbietern in der Cloud, oder bei spezieller Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt auf Servern beim Kunden durchgeführt werden. Sofern nicht anders vereinbart oder in der Leistungsbeschreibung des Dienstes benannt, wird eine Verfügbarkeit des Dienstes von 95 % pro Jahr bei Ausführung auf den lokalen Servern des Dienstleisters oder bei Servern in der Cloud zugesichert. Der Zugriff auf die Software-Dienste erfolgt in der Regel über eine vom Dienstleister bereitgestellte Website oder alternativ über eine mit dem Kunden vereinbarte Schnittstelle. Der Kunde erwirbt eine in der Leistungsbeschreibung oder im Angebot genauer beschriebene Lizenz, die ihn zeitlich begrenzt zur Ausführung eines einzelnen Dienstes berechtigt. Die mathema- tischen Algorithmen und datenverarbeitenden Schritte, welche den Diensten zugrunde liegen, können entweder durch den Kunden bereitgestellt, durch eine dritte Partei („Lieferant“) entworfen und/oder programmiert werden , und/oder durch den Dienstleister selbst bereitgestellt oder programmiert werden.. Details zu den einzelnen Diensten sind in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu finden. In dem Fall, dass Teile eines Software-Dienstes auf Software-Komponenten von Liefereranten beruhen, bestehen in der Regel Nutzungsvereinbarungen zwischen den Lieferanten und dem Dienstleister. Der Dienstleister bietet die datenverarbeitenden Schritte der Software-Komponenten von Lieferanten in der Regel so wie vom Lieferanten bereitgestellt an. Sollte der Dienstleister signifikante Änderungen oder Erweiterungen an der Logik und/oder Funktionalität der Software-Komponenten von Lieferenaten vorgenommen haben, wird dies vom Dienstleister in der Leistungsbeschreibung des Dienstes gekennzeichnet.
3.3 Der Dienstleister bietet auch die Umwandlung von durch Lieferanten bereitgestellten Software-Komponenten in ausführbare Software-Dienste an. Sollte der Dienstleister signifikante Änderungen an der Logik und/oder Funktionalität der Software-Komponenten von Lieferenaten vorgenommen haben, wird dies vom Dienstleister gekennzeichnet. Ergebnis der Umwandlung ist in der Regel ein wie in 3.2 beschriebeneder ausführbarer Software-Dienst. Die Ausführung des erstellten Dienstes muss als separate Dienstleisung erworben werden. Vom Dienstleister wird keine Haftung im Zusammenhang mit der Frage übernommen, ob Lieferanten gültige Nutzungsrechte für die von ihnen bereitgestellten Software-Komponenten verfügen. Die Umwandlung ist in der Regel eine einmalige Dienstleistung gegen einmaliges Entgelt. Auf Wunsch des Kunden kann der umgewandelte Dienst zeitlich begrenzt und gegen gesondertes Entgelt als ein ausführbarer Software- Dienst im Sinne von 3.2 bereitgestellt werden.
3.4 Der Dienstleister bietet weiterhin die zeitlich begrenzte Bereitstellung einer kundenspezifischen, webbasierten Plattform an, über die auf Software-Dienste zugegriffen werden kann. Die Dienstleistung enthält die Einrichtung einer kundenspezifi- schen Website, die Verknüpfungen zu einer Auswahl ausführbarer Software-Dienste enthält und z.B. durch ein Logo kundenspezifisch gestaltet werden kann. Das Hosting der Website erfolgt in der Regel durch den Kunden. Die Ausführung einzelner ausführbarer Software-Dienste im Sinne von 3.2 muss separat erworben werden. Für die Einrichtung der Website wird in der Regel ein einmaliges Entgelt berechnet. Für die laufende Bereitstellung, Wartung und Pflege fällt ein jährliches Entgelt an. Weitere Vereinbarungen sind der Leistungsbeschreibung und dem kundenspezifischen Angebot zu entnehmen.
3.5 Der Dienstleister übernimmt bei spezieller Vereinbarung mit dem Kunden auch Beratungsleistungen, Support- Leistungen und Dienstleistungen in Form von Software-Entwicklungen, z.B. zur Implementierung von Schnittstellen oder der Entwicklung ausführbarer Software-Dienste. Diese werden nach Aufwand abgerechnet. Support, zum Beispiel telefonisch oder per E-Mail, wird dem Kunden im Rahmen des in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Dienstes oder auf anderem Wege vereinbarten Umfangs bereitgestellt. Darüber hinausgehender Aufwand wird in 15-Minuten-Taktung separat abgerechnet.
3.6 Die Informationen auf der Webseite sowie zum Teil Demoversionen der Anwendungen werden kostenlos bereitgestellt. Um das volle Potenzial der bereitgestellten Anwendungen zu nutzen muss in der Regel ein kostenpflichtiger Vertrag abeschlossen werden.
3.7 Auf der Webseite verlinkte Informationen stammen nicht vom Dienstleister selbst, sondern von Dritten.
4. Schutzrechte
4.1 Der Dienstleister behält sich an allen Spezifikationen, Algorithmen, Funktionalitäten, Designs, User-Interfaces, Prototypen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters weder für andere als die vom Dienstleister angegebenen Zwecke verwendet noch Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“, „geheim“ oder ähnlich bezeichnet sind.
4.2 Erfolgen Dienstleistungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Kunden und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Kunden den Dienstleister im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen frei.
4.3 Der Dienstleister haftet nicht für Ansprüche, die sich bei Verwendung der Dienstleistung aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben.
5. Empfehlungen, Informationen und Auskünfte
Empfehlungen, Informationen und Auskünfte sind unverbindlich, soweit sie sich nicht auf die Dienstleistung selbst beziehen. Ersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Dienstleisters.
6. Preise
6.1 Alle Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe wird hinzugerechnet.
6.2 Etwaiger Mehraufwand, der durch Änderungswünsche entsteht, kann dem Kunden vom Dienstleister in Rechnung gestellt werden.
6.3 Treten nach Abschluss des Vertrages Ereignisse ein, die die Selbstkosten des Dienstleisters beim Einkauf, der Herstellung und/oder der Übermittlung der Dienstleistung verteuern, so ist der Dienstleister zu entsprechender Preiserhö- hung berechtigt.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto gilt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
7.2 Der Dienstleister ist berechtigt, selbst bei entgegenstehender Zweckbindung des Kunden eine Zahlung zunächst auf die jeweils älteste, nicht titulierte Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten oder Zinsen entstanden, ist der Dienstleister berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
7.3 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festge- stellt, unbestritten oder vom Dienstleister schriftlich anerkannt sind. Das Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist auf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis beschränkt.
7.4 Der Dienstleister ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz nach § 347 BGB zu verlangen. Das Recht, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
8. Termine / Verzug
8.1 Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn diese vom Dienstleister ausdrücklich schriftlich zugesagt werden. Der Dienstleister ist an den Termin bzw. die Frist nicht gebunden, wenn der Kunden seinen Obliegenhei- ten (Zahlung von Abschlägen, Beibringung erforderlicher Unterlagen etc.) nicht rechtzeitig nachkommt. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
8.2 Fristen beginnen frühestens an dem Tag, an dem der Vertrag schriftlich geschlossen wurde und alle technischen Fragen geklärt sind.
8.3 Bei Änderungswünschen des Kunden ist der Dienstleister von der Einhaltung des Termins bzw. der Frist befreit. Die Parteien werden in diesem Fall einen neuen Termin oder eine neue Frist vereinbaren.
8.4 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, ist der Termin bzw. die Frist eingehalten, wenn der Dienstleister die Dienstleistung an den vereinbarten Ort übermittelt hat.
8.5 Wegen Verzögerungen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters beruhen, kann der Kunde keine Ansprüche geltend machen. Dies gilt insbesondere für Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, Arbeitskämp- fen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen der Zulieferanten und sonstigen unvorhersehba- ren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen. Der vereinbarte Termin bzw. die Frist verschiebt sich in diesen Fällen entsprechend der Dauer der Verzögerung. Der Ersatz von entgangenem Gewinn und Schäden aus Betriebsunter- brechung ist ausgeschlossen.
8.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Dienstleister berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Der Dienstleister ist darüber hinaus berechtigt, dem Kunden eine angemessene Annahmefrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Verstrei- chen vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
8.7 Teildienstleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Insofern sind Ansprüche des Kunden wegen der Teildienst- leistung oder einer verspäteten Dienstleistung der restlichen Dienstleistung ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Der Dienstleister behält sich das Eigentum an sämtlichen erbrachten Dienstleistungen und gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Vertragsbeziehung, auch der zukünftig entstehenden Verbindlichkeiten, vor. Bei vertrags- widrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Dienstleister berechtigt, die gelieferten und Waren zurückzu- fordern.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren pfleglich zu behandeln und während der Dauer des Eigentumsvorbe- haltes auf eigene Kosten gegen jede Form des Untergangs zum Neuwert zu versichern.
9.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Dienstleister unverzüglich schriftlich zu benachrich- tigen, damit dieser Drittwiderspruchsklage oder andere Rechtsmittel erheben kann. Soweit der Dritte die hierdurch entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten nicht erstattet, haftet hierfür der Kunde.
10. Sachmängelhaftung / Haftung
10.1 Der Dienstleister haftet lediglich für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Dienstleistung sowie für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der gelieferten Waren.
10.2 In allen Fällen vertraglicher oder außervertraglicher Haftung leistet der Dienstleister Schadensersatz nur bis zum Wert der vertraglich vereinbarten Dienstleistung. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausge- bliebende Einsparungen und für sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei einem ausdrücklich vereinbarten Garantiever- sprechen, soweit bzgl. letzterem nichts anderes geregelt ist.
10.3 Ansprüche aus Sachmängelhaftung und sonstiger Haftung verjähren in einem Jahr ab Erbringung der Dienstleistung bzw. ab Lieferung der Ware, es sei denn, die (Sachmängel-) Haftungsansprüche beruhen auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Dienstleisters oder seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.4 Generell übernimmt der Dienstleister keine Haftung für die Funktionalität der von Lieferanten bereitgestellten Software-Dienste, insbesondere nicht für die Qualität der datenverarbeitenden und mathematischen Schritte, Fehlerfreiheit oder Geschwindigkeit der Ausführung. Ebenso wird vom Dienstleister keine Haftung im Zusammenhang mit der Frage übernommen, ob Lieferanten gültige Nutzungsrechte für die von ihnen bereitgestellten Software-Komponenten verfügen. 10.5 Soweit die Schadensersatzhaftung des Dienstleisters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
11. Laufzeit / Kündigung
Die Verträge kommen für eine Dauer von einem Monat, einem Quartal oder einem Jahr entsprechend Bestellung zu- standeh. Ohne Kündigung verlängern sich die Verträge jeweils automatisch, je nach Laufzeit des Vertrages in der Bestellung um einen Monat, ein Quartal oder ein Jahr. Eine Kündigung hat jeweils unter Einhaltung einer Frist von 15 Tagen, einem Monat oder drei Monaten vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zu erfolgen.
12. Abtretungsverbot
Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen den Dienstleister sind nicht abtretbar.
13. Produkthaftung / Hinweispflichten
13.1 Der Kunde darf die Dienstleistung nur bestimmungsgemäß verwenden und muss dafür sorgen, dass diese Dienstleis- tung nur an mit den Produktgefahren und -risiken vertraute Personen weiterveräußert wird.
13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei Verwendung der Dienstleistung beim Inverkehrbringen des Endprodukts seiner Warnpflicht auch im Hinblick auf die von dem Dienstleister gelieferte Dienstleistung nachzukommen. Im Innenverhältnis stellt der Kunde den Dienstleister von der Geltendmachung von Ansprüchen bei Verletzung dieser Obliegenheit auf erstes Anfordern frei.
14. Geheimhaltung
Der Kunde muss alle geschäftlichen und technischen Informationen, die er vom Dienstleister erhalten hat, Dritten gegen- über wie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse behandeln, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Derartige Informatio- nen dürfen ausschließlich zum vertragsgemäßen Zweck an Dritte, die über eine entsprechende Geheimhaltungsvereinba- rung eingebunden sind, weitergegeben werden.
15. Sonstiges
15.1 Erfüllungsort ist Dortmund.
15.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Dortmund. Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
15.3 Für die Abwicklung von Verträgen auf Grundlage dieser Verkaufsbedingungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
15.4 Die Parteien sind verpflichtet, im Rahmen der Durchführung der Vertragsbeziehung sämtliche geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
15.5 Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende oder sie ergänzende separate Vereinbarungen zwischen den Parteien gelten vorrangig.
15.6 Soweit eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist dann durch eine gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, mit der Sinn und Zweck dieser Verkaufsbedingungen in möglichst gleicher Weise erreicht werden.
Version: November 2016